Eine gute Auslandskrankenversicherung (AKV) ist sehr ratsam, da die meisten Krankenkassen für die Kosten im Krankheitsfall außerhalb Europas nicht aufkommen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Kurzzeit- oder Langzeiturlaub handelt. Natürlich ist zwischen verschiedenen Anbietern zu differenzieren, aber es macht fast immer Sinn, eine spezielle Auslandskrankenversicherung für Urlaube außerhalb Europas oder für längere Reisen abzuschließen. Je nach Reisedestination und Reiselänge sollte man sich deshalb auch genau darüber informieren, auf welche Leistungen man unter keinen Umständen verzichten möchte. Um Ihnen bei der Entscheidungsfindung bestmöglich behilflich zu sein und zudem noch reichlich bürokratischen Rechercheaufwand abzunehmen, haben wir folgend die unserer Meinung nach preis-leistungsstärksten Auslandskrankenversicherungen im Test verglichen und den Sieger detailliert vorgestellt.

Inhaltsverzeichnis

Wichtiges vorweg

Vergleich günstiger Auslandskrankenversicherungen

Zu aller erst muss natürlich entschieden werden, wie lange man überhaupt im Ausland krankenversichert sein möchte und welche Leistungen die abzuschließende Auslandskrankenversicherung abdecken soll. Als Nächstes ist es wichtig, Versicherungen zu wählen, die kundenfreundlich und zudem auch wirklich kompetent sind. Dieser Punkt ist recht knifflig, da die Kundenmeinungen natürlich subjektiv sind und es daher nicht einfach ist, objektive Erfahrungswerte zu erhalten. Gute Anhaltspunkte liefern beispielsweise unabhängige Bewertungen von renommierten Verbraucherorganisationen wie der Stiftung Warentest. Meinungen von ähnlich denkenden Personen im Freundeskreis oder Empfehlungen der Familie können ebenfalls die Entscheidungsfindung erleichtern.

Hanse Merkur, Allianz, AXA & DKV im Test

Auch wenn wir natürlich nicht jeden Geschmack treffen können, haben wir uns dennoch die Mühe gemacht und mehrere Auslandsreiseversicherungen miteinander verglichen. Zu nennen wären hier die vermutlich bekanntesten Anbieter Hanse Merkur, Allianz, AXA und DKV. Nach einiger Recherche und dem Abgleichen des Preis-Leistungs-Verhältnisses kamen wir zu dem Punkt, dass zwar alle Versicherungsanbieter anständige Angebote vorzuweisen haben, die Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung jedoch klar hervorsticht. Ob als Familie, Kurzurlauber oder Work and Traveller, für jeden ist etwas dabei – und das zu besten Bedingungen.

Hinweis: Viele renommierte und unabhängige Verbraucherpublikationen, Testinstitute und Vergleichsportale bewerten die Pakete von Hanse Merkur regelmäßig als die führenden Policen in ihrer jeweiligen Gattung. Neben den umfangreichen Einzelleistungen und der moderaten Tarifstruktur ist die Hanse Merkur für eine prompte und schnelle Schadensregulierung bekannt. Laut Versicherungsbedingungen garantiert der Versicherer Auszahlungen innerhalb von zwei Wochen nach Eintritt des Schadensfalls. Bei Bedarf sind angemessene Sofortvorschüsse möglich.

Unsere Empfehlung: Hanse Merkur (Stiftung Warentest - Note 1,2)

Nach ausführlicher Recherche und gründlichen Vergleichen mit anderen Versicherern kamen wir zu dem Ergebnis, dass die Produkte der folgend aufgeführten Stay Travel Insurance von Hanse Merkur die preis-leistungsstärksten, flexibelsten und kundenfreundlichsten Angebote vorzuweisen hat. Anbei finden Sie einen Überblick von wichtigen Vorteilen:

Alle Angebote im Überblick

Wichtiger Hinweis

Weitere Informationen zu den Bedingungen und Produkten sowie eine exakte Preisübersicht erhalten Sie, indem Sie auf den jeweiligen grünen „Infos & Online-Buchungs-Button“ klicken. Sie werden dort zu unserem Versicherungspartner weitergeleitet und können nach Eingabe Ihrer Daten (Reisedaten und Geburtsdatum) umgehend Ihr personalisiertes Angebot einsehen sowie Ihre Buchung online tätigen.

Es ist uns leider nicht möglich, Ihnen ein individuelles Angebot via E-Mail zuzusenden oder Sie zum Thema Versicherung persönlich zu beraten, da die Angebotserstellung ausschließlich online über unseren Versicherungspartner getätigt werden kann!

Krankenversicherung (ohne oder inkl. USA & Kanada)

Ohne USA & Kanada

Inklusive USA & Kanada

Mischaufenthalte

Die Prämie „Ohne USA & Kanada“ kann auch gebucht werden, wenn Sie bei beliebiger Reisedauer nur eine Umsteigeverbindung mit maximal einer Übernachtung dort verbringen oder wenn Sie mindestens 7 Monate versichern und sich dabei maximal 14 Tage insgesamt in den USA oder in Kanada aufhalten. Übersteigt der Aufenthalt in den USA oder in Kanada diese Ausnahmen, muss die gesamte Reisedauer „Inklusive USA & Kanada“ versichert werden.

Versicherungspaket: Jahresschutz Gold & Platin

Während der „Jahresschutz Gold“ aus einer Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, Notfall- und Gepäck-Versicherung besteht, beinhaltet der „Jahresschutz Platin„ zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung für Personen aller Altersgruppen. Dieser Rundum-Jahresschutz ist sowohl im Einzel- als auch im Familien-Tarif erhältlich.

Folgend finden Sie eine Übersicht der Leistungen:

Jahresschutz Gold

Jahresschutz Platin

Basisschutzpaket: Notfall, Unfall & Haftpflicht

Notfall

Unfall

(Todesfall: 10.000 €, Invalidität: 125.000 €; Bergungskosten: 10.000 €; kosmetische Operationen: 5.000 €)

Haftpflicht

Komfortschutzpaket: Notfall, Unfall, Haftpflicht, Storno & Abbruch

Beim Komfortschutzpaket ist selbst das Gepäck mitversichert (Einzelpersonen: 2.000 € / Familien: 4.000 €):

FAQ: Die häufigsten Fragen verständlich beantwortet

FAQ: Häufigste Fragen verständlich beantwortet​

Eine preis-leistungsstarke Auslandskrankenversicherung und andere Fernreiseziele ist extrem wichtig und sollte in jedem Fall frühzeitig vor Abreise abgeschlossen werden. Folgend finden Sie häufig gestellte Fragen, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung bezüglich der Wahl des am besten zu Ihnen passenden Versicherungspakets behilflich sein können.

Welches sind die wichtigsten Rahmenbedingungen?​​

Wichtiger als bei vielen anderen Reise- und Aufenthaltszielen ist eine an die individuellen Pläne angepasste Auslandskrankenversicherung. Fernreisen werden in den häufigsten Fällen mit mehrwöchigen bis mehrmonatigen Aufenthaltszeiten geplant, um die lange Anreise lohnenswert zu gestalten. Daher stellt sich zuerst die Frage, ob eine Auslandskrankenversicherung eine Woche, zwei Monate, ein Jahr oder sogar darüber hinaus für Schutz sorgen soll. Direkten Einfluss auf die passende Versicherung üben der geplante geografische Reiseverlauf, die Art der Fortbewegung und die Wahl der Unterkünfte aus.

Was muss bei längeren Aufenthalten beachtet werden? ​​

Wenn die Auslandskrankenversicherung fürs Backpacking abgeschlossen wird, sind naturgemäß andere Prioritäten zu setzen als für eine Familie. Ist der Aufenthalt als reine Vergnügungsreise ohne jede Arbeitsabsicht angelegt, werden andere Parameter wichtig als bei einer Work-and-Travel-Absicht. Zuerst ist es sinnvoll, den Zeitrahmen festzulegen. Dabei gilt es, die optimale Balance zwischen Risikoabsicherung und Laufzeit zu finden. Je länger der Aufenthalt geplant wird, desto umfangreicher sollte die versicherten Leistungen ausfallen. Für bis zu vier Wochen reicht meist der kostengünstigste Basisschutz. Darüber hinaus sollte der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung genauer geprüft und individuell aufgebaut werden.

Was passiert mit der Heimatversicherung?​

Die Versicherungsgesellschaften bieten feste Vertragslaufzeiten und Policen mit optionalen Verlängerungsmöglichkeiten an. Im Falle nicht feststehender Zeiträume sind bei einigen Policen auch Laufzeitverkürzungen enthalten und die gezahlten Beiträge werden anteilig zurückerstattet. Ein wichtiges Kriterium bei längeren Aufenthalten ist die Planung von einer oder mehrerer Reiseunterbrechungen, während der ins Heimatland zurückgekehrt wird. Es ist möglich, seine herkömmliche Krankenversicherung für den Zeitraum der Abwesenheit stillzulegen, um eine Doppelbelastung an Beitragszahlungen zu vermeiden. In diesem Fall muss die Auslandskrankenversicherung auch während des „Heimaturlaubs” die Absicherung gewährleisten.

Für welche Reisearten gibt es Sondertarife?​

Neben den Zeitfenstern und eventuell wechselnden Aufenthaltsorten spielen das Alter, eventuelle Arbeitstätigkeiten und der Status des Reisenden eine zentrale Rolle. Für Reisende unter 35 Jahren, Studierende, Nutzer eines Work-and-Travel-Programms und Au-Pairs bieten die Versicherer spezielle Tarife an. Die Young Travel-Auslandskrankenversicherungen sind auf die spezifischen Bedürfnisse dieser Zielgruppen zugeschnitten. Versicherungspolicen werden mit Laufzeiten bis zu 5 Jahren beziehungsweise 60 Monaten angeboten. Wenn innerhalb der Reisedauer neben dem Heimatland auch Aufenthalte in den USA oder Kanada beabsichtigt sind, müssen spezielle und teurere Versicherungstarife gebucht werden.

Welche Rolle spielen das Alter und die Personenanzahl?​​

Die meisten Versicherungsanbieter differenzieren ihre Tarife bei den Auslandskrankenversicherungen in mehrere Beitragsgruppen. Für Einzelpersonen liegt das Höchstalter für die Policen bei 39 Jahren. Bis zum 21. Lebensjahr werden spezielle Jugendtarife angeboten. Einzelpersonen vom 22. bis zum 39. Lebensjahr bilden die zweite Prämiengruppe. Als Familientarife werden Gesamtpreise für alle an der Reise beteiligten Personen angeboten. Üblicherweise werden als Familien ein Erwachsener mit bis zu sechs Kindern oder zwei Erwachsene mit bis zu fünf Kindern versichert. Die vierte Gruppe bietet Versicherungsschutz für Gruppen, der von den meisten Versicherern in Tagespreisangaben berechnet wird. Personen aller Altersgruppen können ein Gesamtpaket (Jahresschutz Platin) abschließen, das eine Auslandskrankenversicherung, eine Reiserücktritt-, eine Reiseabbruch-, eine Notfall- sowie eine Gepäckversicherung beinhaltet.

Wer wird nicht versichert?​

Das Solidarprinzip einer Auslandskrankenversicherung funktioniert wie bei einer herkömmlichen Krankenversicherung nur, wenn die Einnahmen die Ausgaben in etwa decken. Daher schließen die Versicherungsgesellschaften einige bestehende Vorerkrankungen aus, wobei es sich aber immer lohnt, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Generelle Einschränkungen und mögliche Ausschlusskriterien bestehen bei Herzleiden, Schlaganfällen, Diagnosen von Krebs, Tumoren oder Metastasen, Zuckerkrankheit des Diabetes Typs 1, Epilepsie und Multiple Sklerose. Je nach Anbieter unterscheiden sich die Vorbedingungen und hängen auch vom Entwicklungsstand und der Vorbehandlung des jeweiligen Krankheitsbildes ab. Wenn langfristige Auslandskrankenversicherungen abgeschlossen werden sollen, können Ausschlusskriterien bezüglich des Höchstalters bestehen.

Wann deckt die Auslandskrankenversicherung welche Kosten?​​

Ziel und Zweck der Auslandskrankenversicherung ist die gesundheitliche Absicherung des Reisenden vor Ort vom Moment der Ankunft bis zum Augenblick der Abreise. Alle im Zusammenhang mit der Reise entstehenden Kosten vor oder nach dem Aufenthalt werden durch andere Versicherungstypen wie beispielsweise einer Reiserücktritt- oder Stornoversicherung abgedeckt. Während der Reise sind nur unmittelbar die Gesundheit und Heilung betreffende Kostenfaktoren eingeschlossen. Teilweise überschneiden sich die Art und der Umfang des Versicherungsschutzes mit den Leistungen aus Reiseabbruch-, Gepäck-, Selbstbehaltausschluss-, Notfall- und Unfallversicherung.

Welche Behandlungskosten werden übernommen?

Der Basisschutz einer Auslandskrankenversicherung deckt alle akut benötigten Leistungen ab, die durch eine Erkrankung oder Folge eines Unfalls entstehen. Dazu gehören ambulante und stationäre Behandlungskosten durch das notwendige und erforderliche medizinische Personal. Eingeschlossen sind die Kosten für technische Hilfsmittel, Diagnostik und vom Arzt verordnete Medikamente, die der Wiederherstellung der Gesundheit dienen. Bei ärztlich indizierter Notwendigkeit werden die Unterbringungskosten in einer Klinik abgedeckt. Der Versicherungsschutz besteht auch über das Ende des Vertrags so lange, bis eine Transportfähigkeit wieder hergestellt ist.

Sind Transporte, Bergung, Überführung und Bestattung versichert?​​

Wenn die vollständige Wiederherstellung der Gesundheit im Ausland nicht oder nur durch Inanspruchnahme stationärer Heilbehandlungen im Ausland möglich ist, übernehmen die Versicherer unter bestimmten Bedingungen den Transport. Dafür sind im Basisschutz medizinisch angemessene Transportleistungen innerhalb des Reiselandes und gegebenenfalls der Rücktransport ins Heimatland integriert. Wenn durch eine verzögerte Rückreise zusätzliche Kosten wie erhöhte Flugpreise oder die gesonderte Rückholung von Gepäck anfallen, erstatten die Basispakete der Versicherer üblicherweise die Differenz. Wenn eine Bestattung im Ausland erfolgen soll, zahlt die Auslandskrankenversicherung die Kosten der damit hinfälligen Überführung.

Können Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen versichert werden?​​

Im Basisschutz der Versicherungsgesellschaften sind Vorsorge- und Kontrolluntersuchungen nicht enthalten. Davon eingeschlossen ist die Schwangerschaftsvorsorge, unabhängig davon, ob die Schwangerschaft vor oder während des Aufenthalts eingetreten ist. Ausgenommen sind die Behandlungen bei akuten Komplikationen und dem Eintreten einer Frühgeburt meist bis zur 36. Woche. Vom Versicherungsschutz der Basisvariante ausgeschlossen sind außerdem Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen.

Wie können Zahnbehandlungen versichert werden? ​​

Das Versichern von Zahnbehandlungen ist sowohl im Basisschutz als auch durch die umfangreicheren Premium- oder Komfortpolicen nur eingeschränkt möglich. Die Auslandskrankenversicherung ist als temporärer Leistungsträger für die Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der Gesundheit konzipiert. Demzufolge bieten die Versicherungsgesellschaften sowohl in ihren Basispaketen als auch in erweiterten Verträgen nur Beihilfen für akute Fälle oder Unfälle an. Die Pauschalbeträge sind zudem im Normalfall zeitlich limitiert und werden üblicherweise nur einmal jährlich übernommen.

Mit oder ohne Selbstbehalt oder Selbstbeteiligung buchen? ​​

Im Angebot der meisten Versicherungsgesellschaften sind im Basisschutz Selbstbehalte oder Selbstbeteiligungen in der Höhe von 100 bis 300 Euro oder bis zwanzig Prozent pro Schadensfall üblich. Premium- und Komfortprodukte enthalten keinen Selbstbehalt. Einige Versicherer wenden den Selbstbehalt nur bei ambulanten Heilbehandlungen an.

Welche Möglichkeiten bestehen für schwangere Reisende?​

Komplikationen und Frühgeburten sind im Basisschutz der Auslandskrankenversicherung eingeschlossen. Vorsorgeleistungen und Entbindungen bei nach dem Reiseantritt eingetretenen Schwangerschaften müssen über erweiterte Premium- oder Komfortpolicen abgedeckt werden. Hierbei gelten Wartezeiten und die Rechnungsstellung muss durch im Reiseland staatlich zugelassene Hebammen oder Ärzte erfolgen. Der Versicherungsschutz kann bei langfristig geplanten Aufenthalten durch eine zusätzliche Reiseabbruchversicherung erhöht werden, um die Kostendeckung für eine erwünschte unmittelbare Heimreise nach Eintritt der Schwangerschaft zu garantieren.

Welche zusätzlichen Leistungen sind mit versichert? ​​

Neben den augenfälligen Kostendeckungen direkter Heilbehandlungen versichert eine Auslandskrankenversicherung auch soziale Aufwendungen und Erfordernisse. Üblich sind Kommunikationskosten, um Verwandte zu benachrichtigen und gegebenenfalls den Hausarzt in die Konsultationen mit den behandelnden Ärzten vor Ort zu involvieren. Bei längerem Krankenhausaufenthalt sind die Hin- und Rückreisekosten für eine nahestehende Person abgedeckt. Für kranke oder verletzte Minderjährige bis 18 Jahre werden die Reise- und Unterbringungskosten gegebenenfalls im Krankenhaus übernommen.

Wie schnell und bis wann kann die AKV abgeschlossen werden?​​

Die Auslandskrankenversicherung kann jederzeit bis zum Antrittstag der Reise abgeschlossen werden. Die meisten Versicherer ermöglichen einen Onlineabschluss, der gleichzeitig als Konfigurator genutzt werden kann. Neben dem Abschluss einzelner Versicherungstypen sind auch Paketangebote mit mehreren Policen verfügbar, die sich teilweise sinnvoll ergänzen. Es empfiehlt sich, die Reiseversicherungen frühestmöglich abzuschließen und die schriftlichen beziehungsweise digital erhaltenen Policen in mehrfach kopierter Form auf der Reise mitzuführen beziehungsweise digital erreichbar zu hinterlegen.

Was sollte im „Kleingedruckten“ beachtet werden?​

Besonders bei längeren Aufenthalten und entsprechenden Vertragslaufzeiten sollten in den Versicherungsbedingungen vor allem die Paragrafen bezüglich Einschränkungen des Versicherungsschutzes und Leistungsausschlüsse geprüft werden. Um im Schadensfall die Leistungsverpflichtung des Versicherers zu garantieren, sind die Angaben zum richtigen Verhalten, meist als Obliegenheiten bezeichnet, eine wichtige Information, die dem Versicherungsnehmer bekannt sein sollte.

Welche besonderen Tipps zur AKV gibt es noch?​​

An vielen potenziellen Reisezielen sind tropische Krankheiten verbreitet, deren späterer Ausbruch bei Missachtung entsprechender Impfungen zu vorhersehbaren Erkrankungen führen kann. Auslandskrankenversicherungen schließen mit einem entsprechenden Passus in ihren Versicherungsbedingungen die Leistungsverpflichtung aus. Das bezieht sich auch auf durch Intimkontakte übertragene Geschlechtskrankheiten wie Hepatitis A, die in nahezu allen südostasiatischen Ländern weit verbreitet ist. Mutwilligkeit als Ursache einer Erkrankung kann den Versicherungsschutz ebenfalls erlöschen lassen. Das gilt für Drogenmissbrauch mit Straftatbestand und vorsätzliches Herbeiführen risikobehafteter Situationen wie gefährliche Aktivitäten im Zustand der Trunkenheit. Die Versicherungsbedingungen und Richtlinien bei Auslandskrankenversicherungen sind deutlich strenger als bei den herkömmlichen Heimatversicherungen. Wer riskante Betätigungen wie Tiefseetauchen, Extremsportarten, Dschungeltouren, Bungee-Jumping, Fallschirmspringen oder anderes plant, sollte bei der Versicherung explizit nach dem Versicherungsschutz nachfragen und sich Deckungszusagen schriftlich geben lassen.

Gibt es Jahresschutz-Versicherungen bei Ihnen?​​

In einigen Fällen bietet sich die Option „Jahresschutz” an. Insbesondere für jene Urlauber, die mehrmals im Jahr kürzere Auslandsaufenthalte planen. Genaue Informationen und Buchungsmöglichkeiten finden Sie im Folgenden:

Rechtlicher Hinweis​

Alle hier aufgeführten Informationen wurden anhand gewissenhafter Recherche zusammengetragen, werden jedoch ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Es ist möglich, dass sich bestimmte Punkte ändern, bevor wir diese aktualisieren können. Aus diesem Grund ist es wichtig, die entsprechende Versicherungspolice sowie den jeweiligen Vertrag vor Abschluss gründlich durchzulesen.