Vor Abflug ist es wichtig, sich mit ein paar bürokratischen Themen auseinanderzusetzen, die für jeden Reisenden essenziell sind. Aus diesem Grund erhalten Sie in diesem Beitrag hilfreiche Informationen zu den beiden wichtigen Wissensgebieten „Cookinseln Visum und Einreise“ sowie „Cookinseln Einfuhr und Zoll“. Außerdem erhalten Sie hier essenziellen Kontaktdaten der relevanten Institutionen, die Sie bei Fragen benötigen, um eine offizielle Antwort zu erhalten.

Inhaltsverzeichnis

Kontaktdaten bei Fragen

Da wir nicht dazu befugt sind, individuelle Auskünfte zum Thema „Zoll und Einfuhrbestimmungen“ zu erteilen, können wir leider keine persönlichen Fragen diesbezüglich beantworten!

Es ist ratsam, sich früh genug über die aktuellen Einfuhrbestimmungen zu informieren, um Probleme bei der Einreise auf die Cookinseln zu vermeiden. Weil immer wieder Änderungen bei Gesetzten auftreten, empfehlen wir Ihnen, sich die Webseite des Zolls der Cookinseln genau anzuschauen. Ebenfalls finden Sie wichtige Informationen zu Reise- und Sicherheitshinweisen auf der deutschsprachigen Webseite des Auswärtigen Amts.

Sollten Sie sich bei bestimmten Produkten oder Waren nicht ganz sicher sein, ob Sie den hiesigen Einfuhrbestimmungen gerecht werden, dann zögern Sie nicht, den Zoll der Cookinseln zu kontaktieren:

Rarotonga (Customs House)

Cookinseln Visum & Einreise

Für deutsche, schweizer und österreichische Staatsbürger wird zur Einreise auf die Cookinseln kein Visum benötigt. Allerdings ist es erforderlich, dass Sie zum Ausreisedatum einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass besitzen. Bei Ankunft am Flughafen in Rarotonga erhalten Sie gebührenfrei ein Besuchervisum für 31 Tage. Sollten Sie länger auf den Cookinseln bleiben wollen, können Sie dieses vor Ort meist relativ unkompliziert verlängern. Personalausweise hingegen werden nicht zur Einreise akzeptiert, und auch Kinder müssen in Besitz eines gültigen Kinderreisepasses sein. 

Darüber hinaus ist es obligatorisch, bereits vor Abflug am Heimatflughafen ein gültiges Rück- oder Weiterflugtickets vorweisen zu können, da die Airline einem ansonsten den Einstieg ins Flugzeug verweigern kann. Weiterhin ist es verpflichtend, über ausreichend finanzielle Mittel zu verfügen, um vor Ort nicht in Geldnot zu geraten. Hierfür reichen beispielsweise Buchungsbestätigungen, ein Kontoauszug oder eine Kreditkarte mit entsprechendem Guthaben aus.

Cookinseln Einfuhr & Zoll

Bezüglich Einfuhr und Zoll gibt es auch auf den Cookinseln ein paar wichtige Dinge, über die Sie sich vor der Ein- und Ausreise stets informieren sollten. So sind beispielsweise die Einfuhrbestimmungen der Cookinseln in erster Linie darauf ausgerichtet, die biologische Vielfalt und die Umwelt des Inselstaats zu schützen. Aus diesem Grund gibt es auch klar definierte Einschränkungen bei der Einfuhr von Lebensmitteln, Pflanzen, Tieren und tierischen Erzeugnissen. Lebensmittel müssen vor der Einfuhr von der Quarantäne-Behörde genehmigt werden. Pflanzen und pflanzliche Produkte, wie Samen und Früchte, müssen ebenfalls von Zollbeamten bewilligt werden und dürfen keine Anzeichen von Schädlingen oder Krankheiten aufweisen. Dasselbe gilt für Tiere und tierische Erzeugnisse. Tabakwaren und alkoholische Getränke können zwar importiert werden, es gibt jedoch Einschränkungen bei den Mengen. Weiterhin ist es verboten, Waffen oder Munition einzuführen, es sei denn, es liegt eine spezifische Genehmigung vor. Es gibt keine Beschränkungen beim Import von Devisen, jedoch müssen Beträge über NZD 10.000 bei der Ein- oder Ausreise deklariert werden.

Bei der Einreise auf die Cookinseln muss eine Zollerklärung ausgefüllt werden, in der alle mitgeführten Waren aufzulisten sind. Diese Erklärung dient dazu, die Einfuhr von geschützten oder verbotenen Waren zu verhindern.

Alle Cookinseln Reisen & Reisebausteine

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Viel Spaß beim Stöbern!

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