Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679)
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- Familienangehörige mit Sponsor
Telefonische Beratung erwünscht
Das Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679) können Personen beantragen, die sich zum Zeitpunkt der Antragstellung außerhalb Australiens befinden und die einen geeigneten Sponsor besitzen. Als Sponsor kommen ausschließlich bestimmte australische Staatsangehörige und permanente Bewohner infrage. Nach dem Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung kann man sich für 3 bis 12 Monate in Australien aufhalten, um hier seine Familie zu besuchen und um Urlaub zu machen. Das Touristenvisum (679) wird auch „Sponsored Familiy Visitor visa (subclass 679)“ genannt.
Achtung: Seit dem 23. März 2013 ist diese Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr verfügbar. Allerdings existiert von nun an das Besuchervisum (600) als Alternative.
Um das Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679) erhalten zu können, müssen der Antragsteller und der Sponsor bestimmte Bedingungen erfüllen, welche im folgenden Abschnitt aufgeführt werden.
Der Sponsor
Der Sponsor kann nur eine einzige Person zur selben Zeit sponsern, muss mindestens 18 Jahre alt sein, für mindestens zwei Jahre in Australien gelebt haben, die australische Staatsbürgerschaft oder eine permanente Aufenthaltsgenehmigung besitzen und zudem in eine der folgenden Kategorien passen:
Der Antragsteller muss einen geeigneten Sponsor besitzen, der die eben genannten Bedingungen erfüllen kann. Alle Familienangehörigen des Antragstellers müssen ein Formular ausfüllen und der zuständige Sponsor muss die vollständig ausgefüllten Formulare bei einer entsprechenden Behörde in Australien einreichen, die Bearbeitungsgebühr entrichten und bei Verlangen eine Bürgschaft für den Antragsteller hinterlassen, die der Absicherung dienen soll. Die Bürgschaft liegt meist zwischen 5.000 AUD und 15.000 AUD, muss noch vor Ausstellung des Visums hinterlegt werden und wird erst zurückgezahlt, wenn der Berechtigte das Land nach Ablauf der Aufenthaltsgenehmigung verlassen und nicht gegen die auferlegten Konditionen verstoßen hat. Der Sponsor bürgt somit für den Antragsteller in Hinsicht auf festgelegte finanzielle und rechtliche Verhältnisse. Sollte der Antragsteller gegen Gesetzte oder Konditionen verstoßen, so verliert der Sponsor für die nächsten 5 Jahre seine Fähigkeit, eine andere Person für das Touristenvisum für Familienmitglieder mit Sponsor (679) unterstützen zu können. Zudem erhält er die Bürgschaft nicht mehr zurück.
Der Antragsteller
Mit dem Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679) kann man einmalig nach Australien einreisen und sich hier, je nach genehmigtem Zeitraum, für 3 bis 12 Monate aufhalten, um Familie und Freunde zu besuchen oder touristische Aktivitäten zu unternehmen. Des Weiteren darf man bis zu 3 Monate lang Kurse belegen. Allerdings ist es verboten, auf dem 5. Kontinent zu arbeiten, länger als 3 Monate zu studieren oder Trainingseinheiten zu besuchen, sich länger als genehmigt in Australien aufzuhalten, und man kann das Touristenvisum (679) auch nicht verlängern. Wenn die Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen ist und man Australien verlassen hat, kann man jedoch ein neues Touristenvisum für Familienangehörige mit Sponsor (679) oder eine andere Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
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