Das permanente Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Inhaber (890) ist unsere Übersetzung für das „Business Owner (Residence) (subclass 890)“ und kann von Besitzern bestimmter vorläufiger Arbeitsvisa für Geschäftsleute beantragt werden, die sich bisher an aller vorherigen Visa-Bestimmungen gehalten haben und auch die Auflagen der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung erfüllen können. Personen, die für die wirtschaftliche Entwicklung Australiens förderlich sind und weiterhin auf dem 5. Kontinent leben möchten, um ein neues oder bereits bestehendes Unternehmen zu besitzen und zu führen, können zusammen mit ihrer Familie durch diese permanente Arbeitserlaubnis als dauerhafte Bürger in Australien leben.

Inhaltsverzeichnis

Bedingungen

Wenn man ein permanentes Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Inhaber (890) erhalten möchte, muss man die folgenden Bedingungen erfüllen und sich an die Konditionen des vorhergehenden vorläufigen Arbeitsvisums für Geschäftsleute gehalten haben. Alle Angaben, die im Antrag gemacht werden, muss man glaubhaft darstellen und im folgenden Abschnitt kann man die jeweiligen Auflagen nachlesen:

  1. 51% eines Unternehmens, mit einem jährlichen Umsatz von weniger als 400.000 AUD
  2. 30% eines Unternehmens, mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 400.000 AUD
  3. 10% eines Unternehmens, bei dem es sich um eine öffentlich börsennotierte Firma handelt
  1. Australische Staatsbürger
  2. Permanente Anwohner Australiens
  3. Besitzer eines neuseeländischen Passes

Hinweis: Die australische Immigrationsbehörde stellt eine Checkliste (890) zur Verfügung, die bei dem Antrag des Visums (890) und bei der Einreichung aller notwendigen Unterlagen behilflich sein soll.

Berechtigungen

Mit dem permanenten Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Inhaber (890) kann der Antragsteller mit seiner Familie in Australien als permanenter Bürger für 5 Jahre leben, studieren und arbeiten. Ein- und Ausreisen sind beliebig oft möglich, Medicare kann beantragt werden und man erhält weiterhin Zugriff auf ein paar eingeschränkte Sozialleistungen. Der Antragsteller kann ebenfalls in einem neuen oder bereits bestehenden Unternehmen arbeiten. Nach Ablauf von 5 Jahren muss man sich zudem um ein „Five Year Resident Return Visa (subclass 155)“ bewerben, wenn man den 5. Kontinent verlassen sollte.