Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Kurzzeit (675)
- Informationen
- Medizinische Behandlung Kurzzeit
Telefonische Beratung erwünscht
Das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Kurzzeit (675) steht für das australische „Medical Treatment Short Stay Visa (subclass 675)“ und berechtigt Personen für bis zu 3 Monate nach Australien einzureisen, um hier gewisse Therapien oder ärztliche Beratungen in Anspruch zu nehmen.
Achtung: Da diese Aufenthaltsgenehmigung am 23. März 2013 abgeschafft wurde, kann man seither das Medical Treatment Visa (subclass 602) beantragen.
Das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Kurzzeit (675) kann von Personen beantragt werden, die sich für bis zu 3 Monate Heilbehandlungen, Operationen oder Arztbesuchen in Australien unterziehen möchten (mit Ausnahme von Leihmutterschaft), die auf den 5. Kontinent verreisen, um ein Organ zu spenden und die einen Patienten begleiten oder unterstützen, der eine medizinische Behandlung benötigt und die Aufenthaltsgenehmigung (675) bereits besitzt. Außerdem dürfen auch Patienten unter dem Abkommen zwischen dem Gesundheitsministerium von Queensland und der Western Province (Papua-Neuguinea) dieses Besuchervisum verwenden.
Um sich für das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Kurzzeit (675) zu qualifizieren, sollte man den folgenden Kriterien gerecht werden und zu diesem Zweck entsprechende Nachweise vorlegen:
Hinweis: Die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung hängt allerdings auch davon ab, ob bereits Vorkehrungen getroffen wurden, nach Ablauf des Visums in das Heimatland zurückzukehren, ob die Rückreise bei bestehenden Gesundheitsbeschwerden gewährleistet werden kann und ob nach dem Verlassen Australiens weitere Behandlungsmaßnahmen oder Kuren geplant sind, falls dies notwendig sein sollte.
Sollte ein minderjähriges Kind ohne Eltern mit nur einem Elternteil oder mit einem anderweitigen Erziehungsberechtigten nach Australien verreisen, so muss es bei der Einreise eine schriftliche Einverständniserklärung zum Betreten des 5. Kontinents mit sich führen, die von der Person oder von den Personen unterzeichnet wurde, von der oder von denen es nicht begleitet wird. Hierzu kann man das Formular 1229 verwenden, eine eidesstattliche Versicherung abgeben oder ähnliche Dokumente benutzen, die sich nach der Gesetzgebung von dem Geburtsland des betreffenden Kindes richten. Ebenfalls muss die Beziehung zwischen dem Kind und den Eltern oder den Erziehungsberechtigten nachgewiesen werden, indem man entsprechende Unterlagen vorlegt, bei denen es sich beispielsweise um die vollständigen Geburtsurkunden mit dem Namen des Kindes und der Eltern handeln kann.
Das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Kurzzeit (675) berechtigt seinen Besitzer dazu, Australien für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten zu besuchen, um an Therapien oder ähnlichen Behandlungen teilzunehmen und hier für die Gültigkeit der Aufenthaltsgenehmigung (maximal 3 Monate) zu studieren. Die genehmigte Laufzeit ist individuell von der Dauer des Heilverfahrens abhängig und je nach persönlichem Umstand kann das Visum zum einmaligen oder mehrmaligen Betreten des Landes berechtigen. Die Antragsteller müssen während des gesamten Aufenthalts finanziell unabhängig sein, da sie kein Medicare oder staatliche Leistungen von Australien erhalten können, keine Gesundheitsabkommen zwischen Down Under und anderen Ländern existieren und sie mit dem Visum (675) ebenfalls nicht befugt sind, auf dem fünften Kontinent zu arbeiten. Darüber hinaus darf man keine anderen Personen als Begleitung im Visa eintragen, um sie nach Australien mitzunehmen, was wiederum zur Folge hat, dass jeder eine eigene Aufenthaltserlaubnis benötigt und jeweils ein separater Antrag gestellt werden muss. Eine Ausnahme wird allerdings bei den eigenen Kindern gemacht, sofern diese im Reisepass der Eltern oder eines Elternteils aufgeführt werden.
Es ist möglich, das Besuchervisum für medizinische Behandlungen auf Kurzzeit (675) zu verlängern beziehungsweise ein Anschlussvisum zu beantragen. Dies kann geschehen, wenn die medizinische Behandlung mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich vorgesehen wurde und somit die Gültigkeit nicht mehr den gesamten Aufenthaltszeitraum abdeckt oder wenn man im Anschluss an das Heilverfahren andere Freizeitaktivitäten in Australien unternehmen möchte, wie beispielsweise Reisen oder das Besuchen von Freunden und Verwandten. Der Antrag für eine neue Aufenthaltsbefugnis (675) muss jedoch unbedingt vor Ablauf des aktuell gültigen Visums eingereicht werden und die Ausstellung der Aufenthaltsgenehmigung sollte ebenfalls vor Ende der Gültigkeit erfolgen.
Individuelle & unverbindliche Angebote vom Experten
Anfrageformular
Alle Angaben ohne Gewähr.