Das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor für Dienstleister läuft im Englischen unter dem Begriff „Service Sellers“ und berechtigt Stellvertreter von ausländischen Dienstleistungskonzernen für 3 bis 12 Monate in Australien zu bleiben. Nach Ausstellung des Visums darf man in Down Under Verhandlungen ausführen oder Verträge abschließen, sofern diese Geschäftsaktivitäten mit der Erbringung des jeweiligen Service und nicht mit dem Verkauf von Serviceprodukten in direkter Verbindung stehen. Diese Aufenthaltsgenehmigung liegt dem allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) zugrunde.

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Bedingungen

Personen, die ein vorläufiges Arbeitsvisum mit Sponsor für Dienstleister erhalten möchten, müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. Wie sehen die Geschäftsaktivitäten des betreffenden Dienstleistungskonzerns aus und wie sind dessen Pläne, den Geschäftszweig auf dem 5. Kontinent auszubauen?
  2. Wie beabsichtigt der Antragsteller seinen Arbeitgeber in Down Under zu repräsentieren?
  3. Wie beabsichtigt der Antragsteller sich selbst und seine Familie für die Dauer des Aufenthalts in Australien zu finanzieren?

Berechtigungen

Nachdem man das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor für Dienstleister erhalten hat, darf man 3 bis 12 Monate in Australien Verhandlungen ausführen und Verträge abschließen, die ausschließlich mit der Dienstleistungsversorgung in Verbindung stehen. Nicht gestattet ist der direkte Verkauf von Produkten, wie beispielsweise das Angebot eines Personal Trainers, seinem Kunden Training zu veräußern. Der Berechtigte darf ausschließlich von einem ausländischen Arbeitgeber angestellt werden und nur von diesem finanzielle Unterstützung sowie Bezahlungen erhalten. Darüber hinaus kann man gewisse weitere Personen im Visum eintragen, welche für die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung ebenfalls in Australien arbeiten und leben dürfen.

Hinweis zur Laufzeit und zur Verlängerung
Ein einzelnes vorläufiges Arbeitsvisum mit Sponsor für Dienstleister ist entweder 3 oder 6 Monate lang gültig, wobei eine zweite Aufenthaltserlaubnis für weitere 3 beziehungsweise 6 Monate direkt im Anschluss beantragt werden kann. Daraus ergibt sich also eine maximale Gesamtzeit von 12 fortlaufenden Monaten, wonach allerdings keine weitere Verlängerung mehr möglich ist. Um das Visum zu verlängern, muss man einfach den normalen Antrag erneut stellen. Sollte man jedoch länger als insgesamt 12 Monate in Australien bleiben wollen oder nicht die erforderlichen Auflagen erfüllen können, so empfiehlt es sich, einen Antrag für das vorläufige Arbeitsvisum mit Sponsor (457) einzureichen.