Permanentes Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856)
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- ENS (121/856)
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Das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) läuft in Australien unter dem Begriff „Employer Nomination Scheme (subclass 121/856)“ und berechtigt australische Unternehmer qualifiziertes ausländisches Fachpersonal zu sponsern. Die Fachkraft kann nach Erhalt dieses Visums in dem Konzern des Unternehmers arbeiten und erhält darüber hinaus eine permanente Aufenthaltsgenehmigung für Australien. Weiterhin darf sich das Fachpersonal sowohl in als auch außerhalb von Down Under befinden, wenn der Antrag eingereicht wird.
Achtung: Aufgrund der Aufhebung dieses Visums sind Anträge, die nach dem 30. Juni 2012 eingehen, nicht mehr gültig! Alle neuen Arbeitsberechtigungen werden in SkillSelect aufgeführt.
Wir besprechen mit Ihnen Ihre Optionen und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema australische Visa
Um das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) erhalten zu können, müssen der australische Unternehmer und das ausländische Fachpersonal bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllen. Der Unternehmer nominiert zuerst einen Arbeitsplatz, welcher von ausländischem Fachpersonal besetzt werden soll und begibt sich danach auf die Suche nach einer geeigneten Person, die für ihn in der benannten Position in Australien arbeiten möchte. Das Fachpersonal kann daraufhin das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) beantragen, sofern man das Stellenangebot annimmt. Jedoch muss die Nominierung des Arbeitsplatzes erst genehmigt werden, bevor das Visum ausgestellt werden kann, weshalb es auch nicht möglich ist, den Nominierungsantrag nach dem Antrag des Fachpersonals abzugeben.
Hinweis: Reicht man den Nominierungsantrag zuerst ein, so hat man nach der Genehmigung der Nominierung insgesamt 6 Monate Zeit, den Antrag zu stellen, da die Nominierung nur 6 Monate lang gültig ist.
Unternehmer, die momentan mit einem bestimmten Visum in Australien leben oder arbeiten, können sich auf das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (856) bewerben. Aber auch Personen, die noch 28 Tage vor Einreichung des Antrags eines der bestimmten Visa besessen haben, können den Antrag für das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS stellen.
Das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121) können alle Personen beantragen, die sich außerhalb Australiens befinden. Es spielt also bei dem Visum (121) keine Rolle, welche Aufenthaltsgenehmigung man zum aktuellen Zeitpunkt oder in der Vergangenheit besessen hat. Der Antrag für das Visum (121) kann zwar sowohl in als auch außerhalb Australiens eingereicht werden, man darf es allerdings nicht in Australien empfangen.
Um an dem Programm des permanenten Arbeitsvisums mit Sponsor ENS (121/856) teilnehmen zu können, muss der Unternehmer die hier aufgeführten Grundvoraussetzungen erfüllen:
Der Arbeitsplatz sollte die folgenden Bedingungen erfüllen:
Es gibt vier verschiedene Kategorien an Fachpersonal, die für das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) relevant sind. Da zu jeder Arbeitnehmerkategorie eigene Bestimmungen gehören, haben wir euch im Folgenden zu den jeweiligen vier Rubriken die dazugehörigen Grundvoraussetzungen aufgeführt:
1. Fachpersonal, das den Antrag in Australien stellt und eines der bestimmten Visa besitzt, muss das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (856) beantragen und die folgenden Bedingungen erfüllen, wenn der Antrag eingereicht wird:
2. Fachpersonal, das den Antrag nicht in Australien stellt oder den Antrag in Australien stellt, aber kein bestimmtes Visum besitzt, muss das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121) beantragen und die folgenden Auflagen erfüllen:
3. Fachpersonal, das von einem Unternehmer nominiert wurde und bereits einen gültigen Antrag für ein Visum mit der Subklasse (126), (134), (136) oder (138) gestellt hat, wird so behandelt, als hätten es schon einen Antrag für das permanente Arbeitsvisums mit Sponsor ENS (121/856) eingereicht.
Die Anträge für die Subklassen (134), (136) und (138) müssen bereits durch den Punktetest überprüft worden sein und das Fachpersonal sollte hierbei mindestens 65 Punkte erreicht haben. Für die Aufenthaltsgenehmigung mit der Subklasse (126) reicht hingegen der bloße Antrag aus. Bei allen eben beschriebenen Fällen muss man das Formular 47ES jedoch nicht mehr ausfüllen und die erste Teilzahlung für die Visagebühr nicht mehr zahlen. Der Unternehmer sollte allerdings trotzdem die Voraussetzungen des permanenten Arbeitsvisums mit Sponsor ENS (121/856) erfüllen können.
4. Fachpersonal, das bereits einen gültigen Antrag für eines der berechtigten Visa eingereicht hat und nach Stellung des Antrags von einem Arbeitgeber für das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) nominiert wurde, kann unter Umständen einen gebührenfreien Antrag stellen.
Tipp: Die australische Immigrationsbehörde stellt in dem Booklet 5 sehr detaillierte Informationen auf Englisch zur Verfügung, damit es den Arbeitgebern und Arbeitnehmern einfacher fällt, den gesamten Ablauf der verschiedenen Vorgänge nachzuvollziehen.
Das permanente Arbeitsvisum mit Sponsor ENS (121/856) verleiht dem Fachpersonal und dessen im Visum eingetragen abhängigen Familienmitgliedern eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Australien. Somit können all diese Personen permanent in Down Under leben, arbeiten, zur Schule gehen, studieren, Medicare und weitere staatliche Leistungen erhalten, die australische Staatsbürgerschaft beantragen und andere Personen sponsern, die als permanente Anwohner in Australien leben möchten.
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