Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Besucher mit Sponsor (459)
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Telefonische Beratung erwünscht
Das Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Besucher mit Sponsor (459) ist die Übersetzung für das „Sponsored Business Visitor (Short Stay) (subclass 459) visa“. Es gewährt seinem Besitzer die einmalige oder mehrmalige Einreise nach Australien zu geschäftlichen Zwecken, die man in einem Zeitraum von bis zu 3 Monaten am Stück ausführen kann. Zu den Grundvoraussetzungen gehört es unter anderem von einem geeigneten Sponsor unterstützt zu werden und der Antragsteller muss sich zudem außerhalb des 5. Kontinents aufhalten.
Achtung: Diese Aufenthaltsgenehmigung wurde von der Regierung am 23. März 2013 abgeschafft, weshalb keine neuen Anträge angenommen werden können. Seitdem hat man die Möglichkeit, entweder das Besuchervisum (600) oder das Temporary Work (Short Stay Activity) visa (subclass 400) zu beantragen.
Antragsteller
Mit dem Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Besucher mit Sponsor (459) können Geschäftspersonen, die keinen Zugriff auf ein Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Besucher ETA (956/977) oder ein Business Arbeitsvisum für Besucher eVisitor (651) haben, mithilfe eines passenden Sponsoren nach Australien einreisen, um Businessaktivitäten zu erledigen. Die Einreise kann einmalig oder mehrmalig stattfinden und jeder Aufenthalt kann sich über einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten hinziehen. Hier haben wir euch die notwendigen Kriterien aufgeführt, die man als Antragsteller erfüllen muss, um diese Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten:
Sponsor
Damit sich ein Sponsor als geeignet erweist, muss er die folgenden Bedingungen erfüllen:
Darüber hinaus muss der Sponsor in eine der folgenden Kategorien einzuordnen sein:
Der Sponsor kann von der Regierung aufgefordert werden, zur Sicherheit eine Bürgschaft für den Antragsteller zu hinterlegen, die der Sponsor zurückerstattet bekommt, wenn sich der Berechtigte an alle Vorschriften in Australien hält. Bürgschaften liegen in der Regel zwischen 5.000 AUD und 15.000 AUD.
Es gibt mehrere Tätigkeiten, die man mit dem Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Besucher mit Sponsor (459) in Australien ausführen darf. Der Besitzer hat die Möglichkeit, je nachdem welche Konditionen auferlegt wurden, einmalig oder mehrfach für bis zu 3 Monate pro Aufenthalt nach Australien einzureisen. Ebenfalls darf der Berechtigte an geschäftlichen Veranstaltungen teilnehmen, wie beispielsweise an Verhandlungen. Besitzt man die Arbeitsberechtigung, so kann man seinen Partner und seine Kinder in die Aufenthaltsgenehmigung eintragen, um sie mit auf den 5. Kontinent zu nehmen, wodurch alle im Visum aufgeführten Personen und der Besitzer berechtigt sind, befristete Seminare oder Kurse zu besuchen, solange man mit diesen keinen Schulabschluss ersten, zweiten oder höheren Grades erzielen kann. Nicht gestattet ist es jedoch, in Australien zu arbeiten. In Ausnahmefällen, wie das dringende Erfordernis von speziellen Fähigkeiten des Berechtigten, kann allerdings eine befristete Beschäftigung von bis zu 6 Wochen genehmigt werden, solange australischen Staatsangehörigen oder dauerhaft in Australien lebenden Arbeitnehmern hierdurch kein Arbeitsplatz streitig gemacht wird. Weiterhin sollte man wissen, dass eine Verlängerung des Visums (459) nicht möglich ist.
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