Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Besucher (456)
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Das Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Besucher (456) beschreibt das australische „Business (Short Stay) (subclass 456) visa“. Jeder Besitzer eines gültigen Reisepasses ist nach Erhalt dieser Aufenthaltsgenehmigung und unter bestimmten Voraussetzungen in der Lage, Australien zu bereisen, um hier geschäftlichen Aktivitäten nachzukommen. Während der Laufzeit des Visums ist es möglich, mehrfach für jeweils 3 Monate am Stück den 5. Kontinent zu betreten.
Achtung: Seit dem 23. März 2013 werden keine neuen Anträge für diese Aufenthaltsgenehmigung mehr angenommen. Stattdessen hat man die Wahl zwischen dem Besuchervisum (600) und dem Temporary Work (Short Stay Activity) visa (subclass 400).
Das Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Besucher (456) können alle Personen beantragen, die weder ein Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Besucher ETA (956/977) noch ein Arbeitsvisum für Geschäftsleute als Besucher eVisitor (651) erhalten können, da sie zum Beispiel keinen der für diese Visa vorgeschriebenen Reisepässe besitzen. Demzufolge können Personen jeglicher Nationalität mit der Reiseautorität (456) unter gewissen Bedingungen Australien betreten, sofern sie einen gültigen Reisepass besitzen. Für den Erhalt wird kein Sponsor benötigt. Im Folgenden findet man die Bedingungen, welche erfüllt werden müssen, um diese Aufenthaltsbefugnis ausgestellt zu bekommen:
Durch den Erhalt des Arbeitsvisums für Geschäftsleute als Besucher (456) erhält man verschiedene Rechte. Der Besitzer darf für die Laufzeit einmalig oder mehrfach nach Australien einreisen, solange er die Dauer von 3 Monaten pro Aufenthalt nicht überschreitet. Es können hier bestimmte Geschäftstätigkeiten ausgeübt werden, wie zum Beispiel die Teilnahme an Verhandlungen oder das Abhalten von Konferenzen. Des Weiteren ist es dem Besitzer des Visums gestattet, befristete Stellen zu besetzen (in der Regel bis maximal 6 Wochen), sofern diese nicht langfristig sind und zudem außerordentliche Fachkenntnisse des Berechtigten vorausgesetzt werden, die keine andere Person ohne größeren Aufwand erbringen kann. Außerdem darf man durch die ausgeführte Tätigkeit keine Jobs belegen, den ein australischer Bürger oder permanenter Anwohner besetzen könnte. Ebenfalls hat man die Option, seinen Partner oder seine Kinder für die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung mit auf den 5. Kontinent zu bringen. Es ist jedoch nicht möglich, einen Verlängerungsantrag für diese Aufenthaltsberechtigung zu beantragen, da es mit Ablauf der Gültigkeitsdauer automatisch und nicht widerruflich erlischt. Um ein weiteres Visum (456) zu erhalten, muss man sich somit über längere Zeitintervalle außerhalb Australiens aufgehalten haben.
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